Der Arzt verordnet! - Sie nehmen teil! - Die Kasse zahlt! 

Dieses tolle Angebot sollten Sie wahrnehmen - zögern Sie nicht.

Zur Behandlung von körperlichen Beeinträchtigungen, wie z. B. muskulären Verspannungen, neue Hüftprothesen, Gelenkschmerzen, Altersleiden oder auch zur Wiedereingliederung in das Berufsleben kann der behandelnde Arzt eine sportliche Rehabilitation verordnen.


Dazu werden die notwendigen Gesundheitsdaten von der Arztpraxis im abgestimmten Musterformblatt 56 eingetragen, auf Basis der Anamnese die Diagnose und der Rahmen für den Rehasport beschrieben. Anschließend erfolgt noch das schriftliche Einverständnis der gesetzlichen Krankenkasse und die Festlegung der gruppendynamischen Maßnahme für i.d.R. 50 Übungseinheiten in 18 Monaten.


Beitragsfreie Teilnahme
Die sportliche Umsetzung einer solchen Maßnahme wird von einem Sportverein ganz in Ihrer Nähe und Ihres Vertrauens erbracht, der vom Deutschen Behindertensportverband zur Durchführung des Rehasportes anerkannt wurde. Im Rahmen der ärztlichen Verordnung ist die Teilnahme an den Übungseinheiten der betreffenden Sportart grundsätzlich ohne besondere Mitgliedschaft und zusätzliche Kosten möglich, wenn die zuständige Krankenkasse die Durchführung der Maßnahme genehmigt hat und diese durch die aktuelle Rahmenvereinbarung mit den Leistungsträgern abgedeckt ist


Im Interesse der Nachhaltigkeit des Rehabilitationssports wird jedoch auch von den Leistungsträgern eine Vereinsmitgliedschaft auf freiwilliger Basis befürwortet. Insbesondere dann, wenn die angebotenen Übungseinheiten länger wie die durch die Verordnung für den Rehabilitationssport finanzierten Übungszeiten dauern.


Freiwillige Mitgliedschaft

Eine weitere Nutzung der Übungszeit ist aber nicht mehr von den mit den Krankenkassen vereinbarten Kostensätzen abgedeckt. Deshalb bieten wir für diese zusätzliche Nutzung von Übungszeiten eine freiwillige Mitgliedschaft für Trocken- bzw. Wasserübungen an, die den üblichen Beitragsregelungen der RSG Hatten entsprechen.


Für die Abwicklung und Durchführung der Verordnung wird immer eine feste Übungseinheit vereinbart und mit jeder/m Patientin/en eine ausführliche Beratung zur fachorientierten Umsetzung der ärztlich verordneten Maßnahme durchgeführt.

 

 
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